Rechtsanwalt Ralf Tervooren anwalt@flensburg.online 0461/40778757
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In diesem Fall steht Ihnen außergerichtlich die Möglichkeit offen, sich beim für Sie zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe ausstellen zu lassen. Sie haben dann nur Ihren Eigenanteil von € 15,00 zu zahlen.

 

Bringen Sie den Berechtigungsschein und den Eigenanteil bitte zum Beratungstermin mit.

 

Für die gerichtliche Auseinandersetzung kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die Einzelheiten werde ich mit Ihnen besprechen, die entsprechenden Formulare stehen bei mir zur Verfügung.

 

 

Rechtsanwalt

Ralf Tervooren
Holm 64                        24937 Flensburg

Telefon:

0461 40 77 87 57