Rechtsanwalt Ralf Tervooren anwalt@flensburg.online 0461/141710
Rechtsanwalt Ralf Tervooren   anwalt@flensburg.online      0461/141710

In diesem Fall steht Ihnen außergerichtlich die Möglichkeit offen, sich beim für Sie zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe ausstellen zu lassen. Sie haben dann nur Ihren Eigenanteil von € 15,00 zu zahlen.

 

Bringen Sie den Berechtigungsschein und den Eigenanteil bitte zum Beratungstermin mit.

 

Für die gerichtliche Auseinandersetzung kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die Einzelheiten werde ich mit Ihnen besprechen, die entsprechenden Formulare stehen bei mir zur Verfügung.

 

 

Rechtsanwalt

Ralf Tervooren
Rathausstr. 11-13
24937 Flensburg        ab April 23:                  Holm 64                        24937 Flensburg

Telefon:

0461 14171-0 

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