In diesem Fall steht Ihnen außergerichtlich die Möglichkeit offen, sich beim für Sie zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe ausstellen zu lassen. Sie haben dann nur Ihren Eigenanteil von € 15,00 zu zahlen.
Bringen Sie den Berechtigungsschein und den Eigenanteil bitte zum Beratungstermin mit.
Für die gerichtliche Auseinandersetzung kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die Einzelheiten werde ich mit Ihnen besprechen, die entsprechenden Formulare stehen bei mir zur Verfügung.
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