Die Gegnerliste
Gegnerliste? Ja, so etwas gibt es tatsächlich.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es Rechtsanwälten erlaubt, eine Liste mit
Personen und Unternehmen, gegen die sie rechtlich vorgegangen sind, im Internet zu veröffentlichen.
In meiner Kanzlei werden auch die Persönlichkeitsrechte der Gegner beachtet, weshalb ich auf dieses fragwürdige Instrument der anwaltlichen Selbstdarstellung verzichte.
Der Hinweis auf die wirtschaftsrechtliche Ausrichtung der Kanzlei
Diesen bei einigen Kollegen offenbar unverzichtbaren Hinweis darauf, dass die Kanzlei vorwiegend im Bereich des Wirtschaftsrechts für hauptsächlich mittelständische Unternehmen tätig ist, finden Sie
bei mir nicht.
Ich habe es mir zum Ziel gemacht, jeden mit seinen speziellen rechtlichen Problemen umfassend zu beraten und zu vertreten. Natürlich zählen dazu auch kleinere und größere Unternehmen, aber auch
Privatpersonen mit ihren alltäglichen Rechtsproblemen sind mir als Mandanten willkommen.