Im Mietrecht wäre es wünschenswert, die Mandanten bereits vor dem Abschluss eines Mietvertrages beraten zu können. Hierdurch ließen sich viele der üblichen Streitigkeiten zwischen Vermieter und
Mieter vermeiden. Egal, ob Vermieter oder Mieter: vor einer langfristigen Bindung durch einen Mietvertrag lohnt dessen rechtliche Überprüfung.
Haben Sie bereits einen Mietvertrag abgeschlossen, berate ich Sie gerne über die Wirksamkeit der darin enthaltenen Klauseln. Auch während der Vertragslaufzeit auftretende Probleme lassen sich durch
fundierte rechtliche Beratung lösen, wenn nicht gar vermeiden.
Möchten Sie ein Mietverhältnis kündigen, sollten Sie dies auf keinen Fall ohne vorherige Beratung tun. Die Möglichkeiten, hier durch kleinste Fehler größtmöglichen Schaden herbeizuführen, sind zu
zahlreich.
Liegt bereits eine Kündigung vor, sollten Sie deren Wirksamkeit überprüfen lassen.
Für Hausverwaltungen biete ich eine umfassende rechtliche Betreuung zu Konditionen außerhalb des RVG an.